27. September 2010

5 Euro-"Erhöhung" des Hartz-IV-Regelsatzes ist glatter Verfassungsbruch

„Die Bundesregierung behandelt Hartz- IV- Betroffene wie den letzten Dreck. Eine »Erhöhung« des Hartz-IV-Regelsatzes um lächerliche 5 Euro von 359 auf 364 Euro ist mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unvereinbar, ein glatter Verfassungsbruch und unvereinbar mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die... Mehr...