Nach den kürzlich veröffentlichten Entscheidungen des Bundessozialgerichts in Kassel (Az: B 14 AS 98710 R; B 14 101/10 R) steht Ein-Euro-Jobbern der branchenübliche Tariflohn zu, wenn ihre Arbeit dazu geeignet ist, eine reguläre Stelle zu verdrängen und sie entsprechend Klage einreichen. Dieses gute Urteil eröffnet auch vielen Betroffenen aus Krefeld die Möglichkeit, dass ihre Beschäftigung in ein reguläres Arbeitsverhältnis umgewandelt werden kann. Das Kasseler Urteil stärkt Hartz IV-Kritiker, indem es feststellt, dass bei etwa der Hälfte aller Ein-Euro-Jobs die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehle. Nach Schätzungen der IG Bau sind dadurch bundesweit rund 150.000 reguläre Arbeitsplätze weggefallen.
DIE LINKE Krefeld kritisiert seit langem den mit Bundesmitteln subventionierten Abbau von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Dies betrifft insbesondere Arbeiten in Grünanlagen oder Tätigkeiten im Sozial- und Pflegebereich. Nach wie vor gilt: Hartz IV muss weg. Die Betroffenen haben nun einen weiteren Teilerfolg erreicht.
Daniel Flock - Pressesprecher des Kreisverbandes Krefeld der Partei DIE LINKE. -